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Allgemein- Corona Schutzkonzept

Momentan gelten auf dem gesamten Skigebiet die Verordnungen des öffentlichen Verkehrs, welche vom Bund entschieden werden.

Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept sind die vom Bundesamt für Gesundheit BAG beschlossenen Massnahmen und Vorgaben sowie die aktuell geltenden COVID-19 Verordnungen gemäss folgendem Link (www.admin.ch) und die Vorschriften des Kantons Graubünden (www.gr.ch/coronavirus). Das Betriebsschutzkonzept befolgt die Grundregeln des Labels CLEAN & SAFE und wird laufend der aktuellen Situation angepasst. Das Schutzkonzept ist mit der Gemeinde Surses abgestimmt.
Wir appellieren auf die Selbstverantwortung jeder und jedes Einzelnen und bitten unsere Gäste, immer die Handhygiene zu beachten, den Sicherheitsabstand 1.5 m halten und dort, wo das nicht möglich ist, oder wo die Maskenpflicht gilt, die Maske zu tragen. Das wird auf Hinweistafeln und mittels Personenleitsystems auch klar kommuniziert.
Jede Person kann sich und alle anderen so schützen, ihre Ferien geniessen und hilft damit, unser Betrieb sicher aufrechtzuerhalten.

Aktuelle Lage

Wir befinden uns im Segment des Schneesports. Die aktive Tätigkeit findet draussen an der frischen Luft statt. Neben dem Spassfaktor ist die Ausübung im Freien gesund, stärkt den Geist und das Immunsystem. Alleine dadurch wird das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum reduziert. Wichtig und oberstes Gebot ist, das Einhalten der Verhaltensregeln. Mit der nötigen Disziplin wird es uns gelingen, unsere Passion «Schneesport», auch in den Zeiten der Epidemie sicher ausüben zu können.

Alle wichtigen Informationen im Überblick

SwissCovid App

Die SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen. Unsere MitarbeiterInnen sind dazu angehalten, die Covid-Tracing App zu nutzten. Das empfehlen wir auch unseren Gästen.

Handhygiene, Desinfektion, Abstand und Masken

Alle unsere Verkaufsstellen werden gemäss den aktuell geltenden Richtlinien des BAG und des Kantons Graubünden ausgestattet. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht.
Im Büro und an den Kassen werden die Griffflächen regelmässig desinfiziert.
Oberflächen und Gegenstände, die von mehreren Personen berührt werden, werden regelmässig gereinigt.
Im Büro (Infostelle und Schneesport Bivio) ist eine maximale Anzahl der Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten dürfen, definiert. Zudem werden alle Räume regelmässig gelüftet.

Personentransport / Wartebereich / Personenmassierungen

Es werden keine geschlossenen Fahrzeuge verwendet. Somit besteht keine Kapazitätsbegrenzung und die Gäste können schnell den Zugangs- und Wartebereich verlassen. Im Zugangs- und Wartebereich werden die Personen gelenkt, so dass keine Menschenansammlungen entstehen und der Abstand von 1.5 m eingehalten werden kann. An neuralgischen Punkten im Skigebiet wo Menschenansammlungen entstehen können, werden Informationstafeln montiert.

Innenräume und WC-Anlagen

Für Innenräume und WC-Anlagen wird die maximale Personenanzahl gemäss Bund und Kanton berücksichtigt und mit entsprechendem Informationsblatt kommuniziert.

Parkplätze und Stellplatz

Bei den Parkplätzen sowie beim Stellplatz werden entsprechende Informationstafeln, welche auf die geltenden Schutzmassnahmen gemäss Bund und Kanton hinweisen, aufgestellt (Diese Tafeln werden durch die Gemeinde Surses angeliefert).
Auf den öffentlichen Parkplätzen bewegen sich Tages- und Feriengäste. Nicht alle Gäste besuchen das Skigebiet und verlassen die Ortschaft auf diversen Wegen (Skitour, Einkaufen, Restaurantbesuch im Dorf, Langlaufen, Eisfeld etc.). Personen, welche in das Skigebiet eintreten, werden an definierten Orten eingelassen.

MitarbeiterInnen der Bivio Sportanlagen AG

Alle MitarbeiterInnen der Bivio Sportanlagen AG werden bezüglich Schutzkonzept geschult und sensibilisiert.
Sie werden instruiert, die Schutzmassnahmen zu kontrollieren und unsere Gäste freundlich aber bestimmt, auf das Schutzkonzept im Skigebiet hinzuweisen (für diese Kontrollaufgeben werden MitarbeiterInnen eingesetzt). BesucherInnen, welche sich nicht an die Schutzbestimmungen halten, werden gemahnt. Personen, welche sich nach Ermahnung nicht daranhalten, werden gebeten das Skigebiet zu verlassen.
Unsere MitarbeiterInnen dürfen mit Krankheitssymptomen nicht arbeiten. Falls die Symptome auftreten, werden die Anleitungen des BAG befolgt und im Verdachtsfall wird ein Covid-19 Test angeordnet. Unsere MitarbeiterInnen lassen sich wöchentlich gemäss kantonalem Programm «Betriebstestungen» testen. So können wir einen sicheren Betrieb gewähren.
Der Pisten- und Rettungsdienst trägt eine Maske und berührt den Patienten mit Handschuhen. Der Transport mit dem Quad oder Rettungsschlitten erfolgt mit Maske. Das Transportmittel wird nach der Fahrt gereinigt.

Gäste mit Krankheitssymptomen

Die Gäste verpflichten sich und werden an den Verkaufsstellen darauf hingewiesen, nur symptomfrei ins Skigebiet einzutreten. Gäste mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause, befolgen die Anleitung des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich Arztkonsultation, Quarantäne oder Isolation. Gäste welche einen Kurs der Schneesportschule besuchen, informieren die Schneesportschule.

Kontaktangaben der Gäste, welche die Schneesportschule besuchen

Die Bivio Sportanlagen AG ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Gäste der Schneesportschule (Name, Vorname, Mailadresse und Telefonnummer) zu sammeln. Auf Anfrage der kantonalen Behörde müssen diese Daten an die Behörde weitergeleitet werden.

Sammelplätze, Unterricht und Kids Club Biviolino

Die Sammelplätze der Klassen sind definiert und in Sektoren eingeteilt. Die Orte und die Zeiten sind jederzeit im Kundenportal aufrufbar. Wir empfehlen, die Kurse und die Skipässe online zu buchen. So müssen die Gäste nur die Skipässe an einer der Kassen (Infostelle, Schneesport Bivio, Skilift Bivio, Skilift Tua) oder im Hotel abholen und die Menschenansammlungen werden dadurch reduziert.
Damit es zu weniger Kontakte kommt, werden die Gruppenmischungen auf ein Minimum reduziert. Den Klassenwechsel muss einvernehmlich zwischen SchneeportlehrerIn und dem Gast passieren. Der Klassenwechsel wird vom Schneesportlehrer sofort ins Büro gemeldet.
Die Preisverteilung findet in der Gruppe statt.
Bei den gemeinsamen Aktivitäten der Gruppen wird auf eine zeitliche Staffelung geachtet. Die Trinkbecher und das Essen dürfen nicht geteilt werden.
Alle Unterrichtsutensilien werden regelmässig gewachsen und / oder desinfiziert.

Annulation, Rückerstattung

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem vorliegenden positiven Corona-Test oder bei Rückreisebeschränkungen (Quarantäne nach der Heimkehr ohne Schnelltestmöglichkeit) werden die Kosten für den Unterricht in Form eines Gutscheins gutgeschrieben.

Gregor Vellacher, Geschäftsführer
Stand: 10.12.2021

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